ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Stand: Juni 2026
FinanzFlow Buchhaltung Services
Farooq Akhtar Mühlenfeld 4, 48308 Senden
Email: buchhaltung@finanz-flow.de -Webseite- www.finanz-flow.de
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Farooq Akhtar, FinanzFlow Buchhaltung Services, Mühlenfeld 4, 48308 Senden (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Erbringung von Buchhaltungsdienstleistungen.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) als auch gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB).
§ 2 Leistungsumfang
(1) Der Auftragnehmer erbringt freiberufliche Buchhaltungsdienstleistungen, insbesondere:
- Laufende Finanzbuchhaltung
- Belegorganisation und Sortierung
- Debitorenbuchhaltung und Kreditorenbuchhaltung
- Vorbereitung von Unterlagen für den Steuerberater
- Digitale Buchhaltungsorganisation
- Jahresabschluss-Vorbereitung
(2) Der genaue Leistungsumfang wird im jeweiligen Dienstleistungsvertrag individuell vereinbart.
(3) Ausdrücklich nicht Gegenstand der Leistungen sind:
- Steuerliche Beratung jeglicher Art
- Erstellung von Steuererklärungen
- Erstellung von Jahresabschlüssen (Bilanz, GuV)
- Rechtsberatung
Diese Leistungen bleiben ausschließlich zugelassenen Steuerberatern und Rechtsanwälten vorbehalten.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
(2) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(3) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Dienstleistungsvertrag. Alle Preise verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19%.
(2) Rechnungen werden monatlich zum Monatsende gestellt, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzug zu begleichen.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu berechnen.
(5) Der Auftragnehmer behält sich vor, bei Zahlungsverzug die Leistungserbringung bis zum Ausgleich aller offenen Beträge zu unterbrechen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Belege und Informationen vollständig, korrekt und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich über wesentliche Änderungen zu informieren, die für die Buchhaltung relevant sind (z.B. neue Bankverbindungen, neue Mitarbeiter, Gesellschaftsveränderungen).
(3) Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch verspätete oder unvollständige Zulieferung von Unterlagen entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
(4) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer auf Anfrage die notwendigen Zugangsdaten zu Buchhaltungssoftware und Online-Banking (nur Lesezugriff) zur Verfügung.
§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit wird im individuellen Dienstleistungsvertrag festgelegt.
(2) Unbefristete Verträge können von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- Der Auftraggeber mit der Zahlung mehr als 30 Tage in Verzug ist
- Der Auftraggeber falsche oder irreführende Unterlagen vorlegt
- Eine weitere Zusammenarbeit für den Auftragnehmer unzumutbar ist
(4) Jede Kündigung bedarf der Schriftform (Brief oder E-Mail).
§ 7 Verschwiegenheit und Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen über den Auftraggeber, seine Kunden, Geschäftsvorgänge und Finanzdaten streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Diese Verschwiegenheitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zeitlich unbegrenzt.
(3) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO wird separat geschlossen.
(4) Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung unter www.finanz-flow.de/datenschutz/.
§ 8 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
(2) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet der Auftragnehmer nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für:
- Steuerliche oder rechtliche Konsequenzen aus den erbrachten Leistungen
- Schäden, die durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Zulieferung von Unterlagen durch den Auftraggeber entstehen
- Entscheidungen des Steuerberaters oder Finanzamtes auf Basis der vorbereiteten Unterlagen
(4) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
§ 9 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Alle vom Auftragnehmer erstellten Arbeitsunterlagen, Auswertungen und Dokumente sind nach Vollzahlung der Vergütung Eigentum des Auftraggebers.
(2) Der Auftragnehmer behält das Recht, anonymisierte Daten und Erfahrungen aus der Zusammenarbeit für die Weiterentwicklung seiner Dienstleistungen zu nutzen, sofern kein Rückschluss auf den Auftraggeber möglich ist.
§ 10 Aufbewahrung von Unterlagen
(1) Der Auftragnehmer bewahrt die ihm anvertrauten Unterlagen sorgfältig auf.
(2) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden alle Originalunterlagen an den Auftraggeber zurückgegeben.
(3) Digitale Kopien werden entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (bis zu 10 Jahre gemäß § 147 AO) aufbewahrt und anschließend gelöscht.
§ 11 Änderungen der AGB
(1) Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern.
(2) Änderungen werden dem Auftraggeber mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt.
(3) Widerspricht der Auftraggeber den geänderten AGB nicht innerhalb von 2 Wochen nach Mitteilung, gelten die neuen AGB als angenommen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Dienstleistungsvertrages bedürfen der Schriftform.

